Ich möchte ein Stück eXhaus

1
Beitrittserklärung
Fülle die Beitrittserklärung vollständig aus. Damit erkennst du die Satzung der eG an. Diese findest du transparent zum Download auf der Seite. Dein Antrag ist ohne Unterschrift rechtsgültig.
2
Mitglied werden
Der eG-Vorstand beschließt über deine Aufnahme. Nach Genehmigung deines Antrags erhältst du eine E-Mail zur Bestätigung deiner Mitgliedschaft.
3
Zahlung
Die Projektpauschale (100€ je Anteil) wird zum 15. des Folgemonats von deinem Konto eingezogen.
Der Einzug des Mitgliedsbeitrags (500€ je Anteil) erfolgt erst, wenn die eG die Ausschreibung der Stadt Trier gewinnt.
Beitrittserklärung

Beitrittserklärung / Beteiligungserklärung zur eXhaus eG

(§§ 15, 15a und 15b GenG)

Was kostet ein Teil vom eXhaus?

Nach Genehmigung deines Antrags durch den Vorstand der Genossenschaft, erhältst du eine E-Mail zur Bestätigung deiner Mitgliedschaft.

Hinweis: Eine Ratenzahlung ist nur möglich, wenn genau ein Geschäftsanteil gezeichnet wird.
Geschäftsanteil
500,00 €
Projektpauschale
100,00 €
Gesamt je Anteil
600,00 €

eure Fragen 

unsere Antworten

Durch Zeichnung mindestens eines Genossenschaftsanteils. Einen Anteil (oder mehrere Anteile) kannst Du über das Formular auf dieser Homepage zeichnen.
Ja – grundsätzlich wird Mitgliedschaft an den Erwerb / “die Zeichnung“ von Genossenschaftsanteilen gekoppelt. Die Anteile werden Teil des Eigenkapitals der Genossenschaft und müssen laut Satzung gezeichnet und eingezahlt werden (per Einzugsermächtigung).
Ein Genossenschaftsanteil kostet 600,- €. Ein Genossenschaftseinteil besteht immer aus 500,- € Geschäftsanteil und 100,- € Projektpauschale. Es können auch mehrere Anteile gezeichnet werden. Bei einem Anteil ist auch eine Zahlung in Raten möglich. Die verschiedenen Ratenzahlungsmodelle können in der Beitragsordnung auf dieser Homepage nachgelesen werden.
Nur wenn die eXhaus-Genossenschaft im Interessensbekundungsverfahren der Stadt Trier erfolgreich ist, werden die Geschäftsanteile per Einzugsermächtigung eingezogen. Die Projektpauschale wird bereits vorher eingezogen, da dadurch laufende Kosten der Genossenschaft (wie z.B. Kosten für Werbung, Eintragung in das Genossenschaftsregister, Anstellung einer Verwaltungskraft o.ä.) gedeckt werden sollen. Kommt es dazu, dass die eXhaus eG das Interessenbekundungsverfahren nicht gewinnt, werden die Geschäftsanteile nicht eingezogen. Eine Generalversammlung entscheidet dann darüber was mit dem übrigen Geld aus den Projektpauschalen geschehen soll. 
Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird das eingezahlte Geschäftsguthaben (die Anteile) in der Regel ausgezahlt, sofern die Liquidität der Genossenschaft dies zulässt.
Ja – grundsätzlich ist Vererbung möglich (z. B. Erbengemeinschaft übernimmt Mitgliedschaft nach dem Tod, § 77 GenG).
Die Übertragung auf andere natürliche oder juristische Personen ist laut Satzung möglich.
Die Mitgliedschaft in der eXhaus eG für jedes Alter möglich. Bei Minderjährigen muss ein Sorgeberechtigter den Anteil zeichnen. 
Die Baukosten bewegen sich laut Einschätzung unseres Bauexpert*innenteams im unteren zweistelligen Millionenbereich. Genauere Informationen erfahren wir jedoch erst, wenn die Stadt Trier die notwendigen Rahmenbedingungen ermittelt hat (Fördermittelgutachten, Denkmalschutz, weitere Baugutachten). Wir haben Expert*innen in unseren Reihen, die als Teil der "Arbeitgruppe Bauen" das Vorhaben vorantreiben und mit ihrem Fachwissen unterstützen..
Das Eigenkapital in Form von Genossenschaftsanteilen der Bürger*innen sowie durch Spenden z.B. von Stiftungen und Unternehmen sollte in der Regel 25-30 % der Gesamtkosten betragen.
Eine zusätzliche Möglichkeit ist die Beteiligung von Kommunen
Hinzu kommen Fördermittel & Zuschüsse von Land, Bund, Stadt
Fremdkapital durch Bankdarlehen
Bildung von Rücklagen
Transparente Buchhaltung & Prüfung (Prüfungsverband)
Regelmäßige Mitgliedsbeiträge oder Umlagen (falls vorgesehen)
Laufende Einnahmen aus Nutzungen (z. B. Raumvermietung im Rahmen des Konzeptes, Cafébetrieb, Veranstaltungsumsätze)
Fördermittelstrategien und Partnerschaften sowie Spenden
Eine Genossenschaft ist die insolvenzsicherste Rechtsform
Wir freuen uns auch jetzt schon über deine Unterstützung, z.B. durch
Teilnahme an unseren offenen Treffen (immer am letzten Mittwoch im Monat im Stadtteilcafé des Bürgerhaus Trier-Nord)
Transparente Buchhaltung & Prüfung (Prüfungsverband)
Verteilen von Flyern & Infomaterialien
Teilen unserer Beiträge auf Social Media
Mitarbeit in unseren Arbeitsgruppen (Öffentlichkeitsarbeit, Gebäude, Finanzen & Recht)
Deine Spende an das Konto des gemeinnützigen Vereins Zukunft im eXhaus e.V. (IBAN: DE55 5866 0101 0005 4870 30 bei  der Volksbank Trier Eifel eG). Wenn du eine Spendenquittung möchtest, schreib' uns gerne eine Email an info@exhaus-eg.de
Alternativ kannst du uns auch über betterplace.org spenden.
Deine Mithilfe bei Veranstaltungen und Infoständen
Du unterstützt uns bereits, indem du dich regelmäßig informierst und Anderen von der Idee erzählst. Den aktuellen Stand erfährst Du unter linktr.ee/exhausbleibt, auf unseren social Media-Kanälen und bei unseren offenen Treffen.
Nein. Die Zahlung des Genossenschaftsanteils erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat. Dazu bitte das Online-Formular auf dieser Homepage nutzen.
Möglichkeiten zur Ratenzahlung:
• 50,- € vierteljährlich (Zahlungszeitraum 3 Jahre)
oder
• 50,- € monatlich (Zahlungszeitraum 1 Jahr)
oder
• 20,- € monatlich (Zahlungszeitraum 2½ Jahre)

- Eine Ratenzahlung ist nur möglich, wenn genau ein Anteil gezeichnet wird.
- Bei einer Ratenzahlung wird zuerst die Projektpauschale eingezogen.
Ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat. Andere Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Überweisung) sind aktuell nicht vorgesehen.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall direkt Kontakt mit der Genossenschaft am besten per Email auf, um individuelle Lösungen zu finden. Die Mailadresse lautet info@exhaus-eg.de
Der Einzug der Geschäftsanteile erfolgt erst nach Zuschlag durch die Stadt Trier im Rahmen der Interessenbekundung (voraussichtlich 2. Halbjahr 2026). Die Projektpauschale (100,- € pro Anteil) wird bereits zeitnah nach der jeweiligen Zeichnung eingezogen.
Falls wider Erwarten kein Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Trier zustande kommt:
Geschäftsanteil (500 €): Wird NICHT eingezogen
Projektpauschale (100 €): Wird einbehalten, um die bereits angefallenen Kosten für Aufbau der Genossenschaft, Gebühren und Werbemaßnahmen zu decken. Was in diesem Fall mit dem überschüssigen Geld passiert, entscheiden alle Genossinnen und Genossen/Mitglieder im Rahmen einer Generalversammlung.
Bis zur erfolgreichen Bewerbung für die städtische Ausschreibung und Gründung der eingetragenen Genossenschaft können Spenden ausschließlich an den Verein „Zukunft im eXhaus e.V.“ (gemeinnützig) getätigt werden:

IBAN: DE55 5866 0101 0005 487030
Verwendungszweck: Spende eXhaus

Für Spendenquittungen bitte E-Mail an info@exhaus-eg.de schreiben.
Laut Satzung § 5: Kündigung zum Schluss eines Geschäftsjahres mit 2-jähriger Frist. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (§ 41).
Beispiel: Kündigung am 15. März 2027 → Austritt zum 31. Dezember 2029
Die Genossenschaft hat verschiedene Möglichkeiten, auf Kostensteigerungen zu reagieren:
Weitere Genossenschaftsanteile: Mitglieder können sich mit weiteren Anteilen beteiligen (mit Zustimmung des Vorstands, § 37 Abs. 3)
Zusätzliche Fördermittel: Akquise weiterer Förderprogramme
Kredite: Aufnahme von Darlehen (nach Genehmigung durch Vorstand/Aufsichtsrat)
Rücklagen: Bildung von Reserven (§ 2 Abs. 4 e)
Wichtig: Mitglieder haften nur mit ihrer Einlage, nicht darüber hinaus.
Diese Frage wird aktuell noch rechtlich geprüft. Informationen dazu erhalten Sie zeitnah über die üblichen Kommunikationskanäle (Newsletter, Website, offene Treffen).
Als Aktive arbeiten wir durchgehend am Aufbau der Genossenschaft. Den aktuellen Stand (und wie Du dich einbringen kannst) erfährst Du hier über die Homepage, auf unseren Social- Media-Kanälen und bei unseren offenen Treffen, die immer am letzten Mittwoch im Monat im Stadtteilcafé des Bürgerhaus Trier-Nord stattfinden.

Wir werden seit einem Jahr vom Genoverband und weiteren
Expert*innen bzgl. dieses riesigen Bauprojektes beraten und folgen deren Empfehlungen. So gründeten wir zur Vorbereitung der Genossenschaft am 18. August 2025 den gemeinnützigen Verein Zukunft im eXhaus e.V., der bereits die Spendenakquise erlaubt und am 18. April 2026 die eXhaus Genossenschaft.

Die öffentliche Auftaktversammlung, bei der Bürger*innen erstmalig Mitglied der eXhaus Genossenschaft werden konnten, fand am Donnerstag, den 21. Mai 2026 in der Tufa Trier statt. Ein Beitritt in die Genossenschaft ist auch jederzeit über diese Homepage möglich.
Der Stadtrat hat entschieden, dass Die Stadt Trier wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 ein Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe des eXhauses durchführen, um die Immobilie im Erbbaurecht an einen Investor zu vergeben. Als Genossenschaft nehmen wir das verbindlich vorgegebene Nutzungskonzept der Stadt an und werden uns folglich bewerben.

Wir bauen darauf, dass, wie am 17.09.2025 im Stadtrat beschlossen, die Vergabeunterlagen zügig von der Stadt vorbereitet werden. Darin enthalten sind bspw. die Fördermittelverfügbarkeit, Denkmalschutzbelange, bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Parameter, weitere Gutachten zum Verkehrswert, Bauschäden sowie die Ermittlung des Erbbauzinses.

Diese Daten und Zahlen sind auch für den Finanzplan der eXhaus eG relevant, welcher vom Genoverband geprüft wird und Voraussetzung für die Eintragung der Genossenschaft ist.

Wir sind zuversichtlich, dass sich unsere Satzungszwecke Sanierung und sozialpädagogisch-kulturelle Betreibung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes in großer Übereinstimmung mit den Zielen der Stadt befinden.

Letztendlich entscheidet jedoch der Stadtrat darüber, wer die Immobilie im Erbbaurecht erhält.
Das Trierer Aktionsbündnis eXhaus bleibt! und der dazugehörige Verein Zukunft im eXhaus e.V. gründeten am 18. April 2026 eine Genossenschaft, um das historische und denkmalgeschützte Exhaus-Gebäude als Mehrgenerationen-Ort für Jugendarbeit, Kultur & soziale Teilhabe langfristig und unter Beteiligung von Bürger*innen wiederzubeleben. Seit der Auftaktversammlung am 21. Mai 2026 im großes Saal der Tufa kann jede und jeder Mitglied der Genossenschaft werden.
Das Exhaus war ein überregional bekanntes Jugend- und Kulturzentrum in Trier-Nord. Es stand kurz vor seinem 50-jährigen Jubiläum (Gründung durch den Verein Exzellenzhaus e.V.: 1972), als es aufgrund von baulichen Mängeln 2019 schließen musste und es schließlich im Corona Lockdown 2020 zur Insolvenz des Vereins kam. Viele Angebote waren praktischerweise unter dem Dach des Exhauses vereint: Proberäume, Veranstaltungsflächen, Räume für Jugendhilfe sowie ein Hort.
Für mehr Informationen zur Geschichte guckt gerne mal auf der Seite ‚Über das eXhaus‘ auf dieser Homepage vorbei.
Neben der gründlichen Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes soll auch das einzigartige Konzept des ehemaligen Exzellenzhaus e.V. an die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen angepasst werden. Das eXhaus soll wieder zu einem lebendigen, gemeinwohlorientierten Ort für Jugend, Kultur und soziale Teilhabe in Trier-Nord und darüber hinaus werden. Es soll diskriminierungsfreie und barrierefreie Räume ohne jeglichen Konsumzwang bieten, ein Ort der Vielfalt & Toleranz, ein Safe-Space und Freiraum. Alle Generationen werden willkommen sein. Der Betrieb soll durch die Genossenschaft, die das Exhaus in Erbbaurecht von der Stadt Trier pachten, sanieren und betreiben will, dauerhaft gesichert werden. 
Eine eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Gesellschaftsform, bei der sich Personen zusammenschließen, um gemeinsam einen bestimmten Zweck zu fördern. Sie basiert auf Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.
In Deutschland gilt das Genossenschaftsgesetz (GenG). Es regelt unter anderem, wie Mitglieder beteiligt sind, welche Organe es gibt und welche Rechte & Pflichten bestehen. Zu den typischen Organen einer Genossenschaft gehören:
Generalversammlung (Mitgliederversammlung) - Die Generalversammlung: Diese ist das höchste Gremium der Genossenschaft, in der alle Genoss*innen gleiches Stimmrecht haben. Es gilt : Ein Mensch - eine Stimme!
Der Vorstand: Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und führt die Geschäfte gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung.
Der Aufsichtsrat: Dieser hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen.
Den Mitgliedern und zwar über die Generalversammlung.
Dem genossenschaftlichen Prüfungsverband gem. Genossenschaftsrecht. Dieser prüft insbesondere den Finanzplan, die Vermögenslage und die Satzung der Genossenschaft. Neben der Gründungsberatung übernimmt der zuständige Prüfungsverband eine Kontroll- und Aufsichtsfunktion gegenüber der eingetragenen Genossenschaft (eG). In regelmäßigen Zeitabständen (meist jährlich) führt er eine Jahresabschlussprüfung durch. Dabei werden nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft, sondern auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Nach außen ggf. der Stadt (über vertragliche Auflagen, Berichtspflichten im Erbbaurechtsvertrag)
Weil sie Selbstverwaltung, Selbstverantwortung sowie eine echte Bürger*innenbeteiligung ermöglicht. Eine Genossenschaft gehört denen, die sie nutzen und ist nicht auf Gewinne ausgerichtet, sondern fördert die Interessen der Mitglieder. Im Fall der eXhaus Genossenschaft sind dies ganz klar soziale und kulturelle Interessen. Aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder sowie die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband ist sie die insolvenzsicherste Rechtsform. 

Wichtig: Es geht nicht um Rendite: Es werden keine Gewinnanteile ausgeschüttet.
Inklusive Räume für Jugendarbeit/Mehrgenerationen & Kulturschaffende, Proberäume
Wiedereinzug der (Jugend-)Kulturarbeit, des Fanprojekts & des Hortes 
Nicht-kommerzielle Angebote, ergänzt durch passende Ankermieter, wie Gastronomie, Praxisräume oder Büros. (Keine Wohnnutzung) 
Die Stadt bleibt Eigentümerin und vergibt das Exhaus im Erbbaurecht. Mindestens ein Drittel der Flächen ist für Jugend- und Kulturarbeit reserviert (so sieht es das Nutzungskonzept der Stadt Trier vor).
Die Stadt Trier bliebe also Eigentümerin des Gebäudes und die Genossenschaft würde das Exhaus im Erbbaurechtsverhältnis für viele Jahrzehnte übernehmen, sanieren und betreiben.
Ja, z. B. Denkmalschutz, baurechtliche Vorgaben und die Bedingungen, die im Erbpachtvertrag durch die Stadt Trier festgelegt werden. Satzung, Businessplan und das Nutzungskonzept der Genossenschaft werden von der Stadt und dem Genoverband geprüft.
Die Stadt vergibt das Exhaus über ein Erbbaurechtsmodell mit langer Laufzeit. Um bei der Vergabe als Erbpächterin in Betracht zu kommen, muss die Genossenschaft die Stadt Trier beim Interessenbekundungsverfahren mit ihrem Businessplan überzeugen. Die exakten Vertragsbedingungen (Laufzeit, Pachtzins etc.) müssen noch ausgehandelt und vertraglich festgelegt werden.
Indem du die Beitrittserklärung der eXhaus Genossenschaft auf dieser Homepage ausfüllst. Mit deiner Unterschrift erklärst du dich mit der Satzung der eXhaus Genossenschaft einverstanden. Du gibst zudem an, wie viele Anteile du zeichnen möchtest. Als Mitglied wirst du, nach der Prüfung durch den eG-Vorstand, in die Mitgliederliste der Genossenschaft eingetragen.
Ja – die Mitgliedschaft ist an den Erwerb / “die Zeichnung“ von Genossenschaftsanteilen gekoppelt. Die Anteile werden Teil des Eigenkapitals der Genossenschaft und müssen laut Satzung gezeichnet und eingezahlt werden (per Einzugsermächtigung).
Ein Genossenschaftsanteil kostet 600,- €.

Ein Genossenschaftsanteil besteht immer aus 500,- € Geschäftsanteil und 100,- € Projektpauschale.

Es können auch mehrere Anteile gezeichnet werden.
Bei einem Anteil ist auch eine Zahlung in Raten möglich. Die verschiedenen Ratenzahlungsmodelle können in der Beitragsordnung auf dieser Homepage nachgelesen werden.
Möglichkeiten zur Ratenzahlung:
• 50,- € vierteljährlich (Zahlungszeitraum 3 Jahre)
oder
• 50,- € monatlich (Zahlungszeitraum 1 Jahr)
oder
• 20,- € monatlich (Zahlungszeitraum 2½ Jahre)

- Eine Ratenzahlung ist nur möglich, wenn genau ein Anteil gezeichnet wird.
- Bei einer Ratenzahlung wird zuerst die Projektpauschale eingezogen.
Nur wenn die eXhaus-Genossenschaft im Interessensbekundungsverfahren der Stadt Trier erfolgreich ist, werden die Geschäftsanteile per Einzugsermächtigung eingezogen.

Die Projektpauschale wird bereits vorher eingezogen, da dadurch laufende Kosten der Genossenschaft (wie z.B. Kosten für Werbung, Eintragung in das Genossenschaftsregister, Anstellung einer Verwaltungskraft o.ä.) gedeckt werden sollen.

Kommt es dazu, dass die eXhaus eG das Interessenbekundungsverfahren nicht gewinnt, werden die Geschäftsanteile nicht eingezogen. Die Projektpauschalen werden jedoch in jedem Fall eingezogen. Eine Generalversammlung würde dann entscheiden, was mit den übrigen Geldern aus den Projektpauschalen geschehen soll.
Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen und Personengesellschaften Mitglied werden.
Genoss*in kann man theoretisch ab 0 Jahren sein. Selbst unterschreiben kann man erst ab 18, aber Sorgeberechtigte können für Kinder einen Anteil auf deren Namen zeichnen.
Laut Satzung § 5: Kündigung zum Schluss eines Geschäftsjahres mit 2-jähriger Frist. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (§ 41).
Beispiel: Kündigung am 15. März 2027 → Austritt zum 31. Dezember 2029
Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch Vereinbarung in Textform einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft austreten, sofern die Erwerberin/der Erwerber an seiner Stelle Mitglied ist oder wird.
Ein Mitglied kann sein Geschäftsguthaben, ohne aus der Genossenschaft auszutreten, auch teilweise übertragen und damit die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern. Eine Teilung von einzelnen Anteilen ist nicht möglich.
Ja – auch die Vererbung ist möglich und wird in unserer Satzung geregelt (Erbengemeinschaft übernimmt Mitgliedschaft nach dem Tod).
Die Satzung sieht Rücktritts-/Kündigungsregelungen sowie Folgen bei Nichtzahlung vor. So kann ein Mitglied aus der Genossenschaft zum Schluss des Geschäftsjahres ausgeschlossen werden, wenn es zahlungsunfähig / überschuldet ist oder sich in einem Insolvenzverfahren befindet.
Wenn du Probleme mit der Zahlung hast, schreib uns bitte eine Mail an: info@exhaus-eg.de.
Jedes Mitglied hat eine Stimme (Kopf-Stimmrecht) – unabhängig von der Anzahl der Anteile. 
Als Mitglied darfst Du in der Generalversammlung mit abstimmen über Satzungsänderungen, Besetzung von Vorstand/Aufsichtsgremium, über Beschlüsse zur Ausrichtung, über Genehmigung des Jahresabschlusses etc.
Die Generalversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ einer Genossenschaft. 
In der Regel findet mindestens einmal jährlich eine Generalversammlung statt. Weitere Treffen (Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Vorstandssitzungen etc.) können nach Bedarf und Satzung einberufen werden.
Ja - Mitglieder, deren gesetzliche Vertreter oder zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter können sich in der Regel durch Bevollmächtigte vertreten lassen (§ 43 Abs. 5 Genossenschaftsgesetz).
Mehrere Erben eines verstorbenen Mitglieds (§ 7) können das Stimmrecht nur durch einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten ausüben.
Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten oder Lebenspartner, Eltern, Kinder oder Geschwister eines Mitglieds sein oder müssen zum Vollmachtgeber in einem Gesellschafts- oder Anstellungsverhältnis stehen.
Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige sowie juristische Personen und Personengesellschaften üben ihr Stimmrecht durch den gesetzlichen Vertreter bzw. zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter aus.
Verpflichtend ist lediglich die Einzahlung der Geschäftsanteile sowie die Einhaltung der Satzung. Optional ist die Teilnahme an der jährlichen Generalversammlung und ggf. Mitarbeit in Gremien oder Arbeitsgruppen.
Durch demokratische Verfahren, Transparenzpflichten, Einladung zu Mitgliederversammlungen, Verteilung von Informationsmaterial und Arbeitskreise. Die Genossenschaft wird dies in Satzung / Geschäftsordnung aufgreifen.
Typische Kosten sind: laufende Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung), Verwaltungskosten, Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, Personalkosten, Miet- oder Pachtzahlungen im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags, Rücklagenbildung.
Die Baukosten bewegen sich laut Einschätzung unseres Bauexpert*innenteams im unteren zweistelligen Millionenbereich. Genauere Informationen erfahren wir jedoch erst, wenn die Stadt Trier die notwendigen Rahmenbedingungen ermittelt hat (Fördermittelgutachten, Denkmalschutz, weitere Baugutachten).
Durch das nötige Eigenkapital. Dieses setzt sich zusammen aus Genossenschaftsanteilen der Bürger*innen und Spenden z.B. von Stiftungen, Unternehmen sowie weiteren juristischen und natürlichen Personen. Das Eigenkapital sollte sich in der Regel auf 25-30 % der Gesamtkosten belaufen. 
Eine zusätzliche Möglichkeit ist die Beteiligung von Kommunen
Hinzu kommen Fördermittel & Zuschüsse von Land, Bund, Stadt
Fremdkapital durch Bankdarlehen
Bildung von Rücklagen
Transparente Buchhaltung & Prüfung (durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband)
Regelmäßige Mitgliedsbeiträge oder Umlagen (falls vorgesehen)
Laufende Einnahmen aus Nutzungen (z. B. Raumvermietung im Rahmen des Konzeptes, Cafébetrieb, Veranstaltungsumsätze)
Fördermittelstrategien und Partnerschaften sowie Spenden
Durch die regelmäßige Prüfung durch den Genoverband ist die Genossenschaft wirtschaftlich bestens geprüft und abgesichert. Die zukünftigen Mitglieder der eXhaus-Genossenschaft haben zudem die Gewähr, dass mit der Eintragung der Finanzplan der eXhaus eG die Rentabilitätsprüfung erfolgreich bestanden hat.
Wir freuen uns auch jetzt schon über deine Unterstützung, z.B. durch
Teilnahme an offenen Treffen: Jeden letzten Mittwoch im Monat, 18 Uhr, Stadtteilcafé im Bürgerhaus Trier-Nord
Verteilen von Flyern & Infomaterialien
Teilen unserer Beiträge auf Social Media
Botschafter*in werden: Informationsarbeit im eigenen Umfeld
Mitarbeit in unseren Arbeitsgruppen (Öffentlichkeitsarbeit, Gebäude, Finanzen & Recht)
Deine Mithilfe bei Veranstaltungen und Infoständen
Spenden an den Verein: Zukunft im eXhaus e.V., IBAN: DE55 5866 0101 0005 487030 oder alternativ über Betterplace
Verwendungszweck: Spende eXhaus. Für Spendenquittungen bitte eine E-Mail an info@exhaus-eg.de schreiben.
Mehrere Tausende. Die genaue Zahl können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht nennen, da sie vom endgültigen Finanzierungskonzept abhängt. Da wir bisher unser Eigenkapitalvolumen sicherheitshalber sehr hoch angesetzt haben, kann die Anzahl der potenziell notwendigen Mitglieder erheblich niedriger ausfallen als von uns bisher angenommen. Spenden von Stiftungen und Unternehmen, Privatspenden, Erbschaften können ebenfalls die notwendige Anzahl maßgeblich verändern. Fördermittel für Denkmalschutz und Kultur je nach Höhe können den Bedarf an Eigenkapital auch erheblich senken.
Sobald detaillierte Informationen vorliegen, werden diese transparent auf unserer Homepage veröffentlicht.
Voraussichtlich frühestens in 2027. Der genaue Zeitpunkt hängt ab von:
• Zuschlag der Stadt Trier (Interessenbekundung 2. Halbjahr 2026)
• Eintragung der Genossenschaft ins Genossenschaftsregister
• Finanzierungszusagen und Bewilligungen
• Baugenehmigungen und Denkmalschutzauflagen
Die Genossenschaft hat verschiedene Möglichkeiten, auf Kostensteigerungen zu reagieren:
• Weitere Genossenschaftsanteile: Mitglieder können sich mit weiteren Anteilen beteiligen (mit Zustimmung des Vorstands, § 37 Abs. 3)
• Zusätzliche Fördermittel: Akquise weiterer Förderprogramme
• Kredite: Aufnahme von Darlehen (nach Genehmigung durch Vorstand/Aufsichtsrat)
• Rücklagen: Bildung von Reserven (§ 2 Abs. 4 e)

Wichtig: Mitglieder haften nur mit ihrer Einlage, nicht darüber hinaus. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist gem. unserer Satzung ausgeschlossen.
Mitglieder der eXhaus Genossenschaft führen bereits Gespräche mit wichtigen Stakeholdern und potenziellen Ankermietern, die für das Gelingen des Projekts unverzichtbar sind.
Wenn Sie spezifische Expertise oder Netzwerke einbringen möchten, sprechen Sie das Koordinationsteam der eXhaus Genossenschaft an, entweder persönlich bei den monatlichen offenen Treffen, über das Kontaktformular dieser Homepage oder per Mail an info@exhaus-eg.de.
Ja, Mitglieder erhalten eine Mitgliedsurkunde.
Eine Veröffentlichung ist möglich, aber keineswegs verpflichtend. Die Option kann beim Anteilzeichnen auf der Homepage angegeben werden.
Dieser Frage gehen wir aktuell noch nach. Informationen dazu erhältst du zeitnah über die üblichen Kommunikationskanäle (Newsletter, Homepage, offene Treffen).
Wir sind auf vielen Kanälen aktiv:
• Infostände: Regelmäßig in der Trierer Innenstadt und bei diversen Events
• Social Media: Instagram, Facebook mit regelmäßigen Updates
• Monatlicher Newsletter den du per E-Mail abonnieren kannst
• Printmedien: Zeitungsartikel, Plakate, Flyer, Bierdeckel in Trierer Kneipen
• Website: Neue Homepage exhaus-eg.de
• Bundesweite Werbekampagne: In Planung
Website: exhaus-eg.de
E-Mail: info@exhaus-eg.de
Instagram: @exhausbleibt
Facebook: facebook.com/exhausbleibt
YouTube: @exhaus-bleibt
Linktree: exhausbleibt