eXhaus eG

Die Genossenschaft fürs eXhaus

FAQs

Worum geht es?

Das Trierer Aktionsbündnis „eXhaus bleibt“ plant die Gründung einer Genossenschaft,
um das historische und denkmalgeschützte Exhaus-Gebäude als Ort für Jugendarbeit,
Kultur und soziale Teilhabe langfristig und unter Beteiligung von Bürger*innen
wiederzubeleben.

Hintergrund und Zielsetzung

Das Exhaus war ein überregional bekanntes Jugend- und Kulturzentrum in Trier-Nord.
Es stand kurz vor seinem 50-jährigen Jubiläum (Gründung durch den Verein
Exzellenzhaus e.V.: 1972), als es aufgrund von baulichen Mängeln 2019 schließen
musste und es schließlich im Corona-Lockdown 2020 zur Insolvenz des Vereins kam.
Viele Angebote waren praktischerweise unter dem Dach des Exhauses vereint, wie
bspw.: das Fanprojekt Eintracht Trier, der Kinderhort Trier-Nord, ein Jugendtreff, die
Medienwerkstatt, Proberäume, Konzert- und Partyräume, Flohmärkte und (Food-)
Festivals.
Das Aktionsbündnis kämpft seit Jahren gegen die Veräußerung des Gebäudes an
einen privaten Investor und für die Wiedereröffnung, insbesondere als partizipativer,
gemeinwohlorientierter Ort für Jugend- und Kulturarbeit, Veranstaltungs- und
Proberäume sowie für die Rückkehr des Hortes.

Grundlage der eXhaus Bürger*innengenossenschaft

  • Die Stadt Trier bleibt Eigentümerin des Gebäudes.
  • Der Trierer Stadtrat hat am 17.09.25 das Nutzungskonzept beschlossen, das
    mindestens 1/3 der Fläche für Jugend- und Kulturarbeit vorsieht. Das Gebäude
    soll in Erbbaurecht für eine noch unbestimmte Laufzeit an einen Investor
    verpachtet werden.
  • Die Bürgerinnengenossenschaft will selbst als Investor auftreten, um in der zweiten Jahreshälfte 2026 am Interessenbekundungsverfahren der Stadt Trier mit anschließender Vergabe teilnehmen zu können.
  • Die Bürgerinnengenossenschaft besteht aus Einzelmitgliedern, Initiativen und
    Vereinen, die gemeinschaftlich Verantwortung für Betrieb und Inhalte tragen
    sollen.

Rolle und Aufgaben der Genossenschaft

  • Die Bürger*innengenossenschaft (eG) möchte das Exhaus:
    • sanieren, um es so weit wie möglich dem ursprünglichen Nutzungszweck (Jugend- und Kulturarbeit sowie Hort) wieder zuzuführen.
    • betreiben, vermieten und bespielen.
  • Sicherung von Basisinfrastruktur: Hort, Jugendkulturarbeit, Jugendcafé, Proberäume, Fanprojekt Eintracht Trier usw.
  • Zusammenschluss engagierter Bürger*innen, um nachhaltige Finanzierung, Sanierung und Nutzung sicherzustellen
  • Offenheit für weitere Ankermieter*innen, solange sie mit dem Nutzungskonzept kompatibel sind (bspw. keine Wohnnutzung)

Aktueller Stand

Die nächsten Monate sind der konkreten Ausarbeitung von Strukturen, der Mitgliedersuche und Gründung der Genossenschaft gewidmet. Interessierte können sich und andere informieren und sich aktiv einbringen (bswp. zu den offenen Treffen des „Aktionsbündnis eXhaus bleibt“ kommen).

FAQs

1. Das Exhaus und die Vision

    Was war das Exhaus früher?
    Das Exhaus war über viele Jahre ein zentraler Treffpunkt für Jugendkultur, soziale Angebote
    und kreative Projekte in Trier-Nord. Es bot Proberäume, Veranstaltungsflächen und Räume
    für Jugendhilfe sowie einen Hort. Aufgrund baulicher Mängel musste es geschlossen
    werden.


    Warum steht das Exhaus leer?
    Es bestehen erhebliche Sanierungsbedarfe; der Betrieb war nicht länger tragfähig. Das
    Gebäude entspricht nicht mehr aktuellen Sicherheits- und Infrastrukturstandards, weshalb es
    nicht mehr genutzt werden konnte.


    Was ist das Ziel des Aktionsbündnisses „Exhaus bleibt“?
    Das Ziel ist, das Exhaus zu sanieren und als lebendigen, gemeinwohlorientierten Ort für
    Jugend, Kultur und soziale Teilhabe wiederzubeleben. Der Betrieb soll durch die
    Bürgerinnengenossenschaft, die das Exhaus in Erbbaurecht von der Stadt Trier pachten, sanieren und betreiben kann, dauerhaft gesichert werden. Unsere Vision ist die Kombination aus sozialer Infrastruktur (Hort, Jugendhilfe) und öffentlicher, subkultureller Nutzung ohne Kommerzialisierungsdruck.

    Welche Vision steckt dahinter?

    Ein guter Ort, der nicht gewinnorientiert ist, sondern das Gemeinwohl und die Bürgerinnenbeteiligung in den Mittelpunkt stellt.
    Wiederbelebung der Jugend- und Kulturarbeit in Trier-Nord, d. h. einer fast 50 Jahre alten
    Tradition. Jugendhilfe, Proberäume, Kulturveranstaltungen, Soziales und Begegnung unter
    einem Dach – nachhaltig betrieben und gestaltet von den Menschen, die vor Ort leben.


    Welche Rolle spielt die Stadt Trier?
    Die Stadt bleibt Eigentümerin des Gebäudes und will in der zweiten Jahreshälfte 2026 das
    Interessenbekundungsverfahren mit anschließender Vergabe in Erbbauchrecht starten. Sie
    hat per Stadtratsbeschluss am 17.09.2025 ein Nutzungskonzept beschlossen, dass
    mindestens 1/3 der Gebäudeflächen (Südflügel) für Jugendprojekte freier Träger und
    sozialpädagogische Angebote vorgesehen werden soll. Darüber hinaus wurde die Rückkehr
    des derzeit ausgelagerten Hortes beschlossen. (Quelle:
    https://www.trier.de/broker.jsp?uMen=4cc4fbd0-1d9c-d311-c258-
    732ead2aaa78&uCon=b933fc46-33b7-991d-b539-af60a99a5c45&uTem=0b93090b-49e4-
    7271-94e8-c0f4087257ba).


    Warum eine Genossenschaft?
    Weil dieses Modell Bürgerinnenbeteiligung, demokratische Kontrolle, Selbstorganisation und langfristige Sicherung erlaubt – anders als ein rein kommerzieller Betreiber oder eine rein städtische Verwaltung. Eine Genossenschaft kann Inhalte gestalten, Verantwortung tragen und autonom agieren, gleichzeitig, aber gemeinwohlorientiert arbeiten. Aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder sowie die unabhängige Prüfung durch den Genoverband ist sie die insolvenzsicherste Rechtsform.

    Welche Nutzungen sind geplant?

    Geplant sind unter anderem Jugendkulturangebote, Angebote der Jugendhilfe, die Rückkehr des Exhaus Hortes Trier-Nord, Proberäume, Räume für kulturschaffende Vereine, das Fanprojekt sowie kulturelle Veranstaltungen. Der Fokus liegt nicht auf kommerzieller Nutzung, sondern auf sozialen und kulturellen Angeboten. Um die Finanzierung zu sichern, sind wir offen für weitere Ankermieterinnen, deren Nutzung jedoch kompatibel ist mit den
    genannten Nutzungszwecken. Wohnraum kommt folglich nicht in Frage, jedoch bspw.
    Gastronomie, Büroräume oder Praxisräume.


    Gibt es Auflagen oder Bedingungen der Stadt?
    Ja, z. B. Denkmalschutz oder baurechtliche Vorgaben. Ebenso werden die Satzung sowie
    der Businessplan und das Nutzungskonzept der Genossenschaft mit der Stadt abgestimmt
    werden müssen. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen werden Bestandteil der weiteren
    Ausarbeitung sein.

    2. Die Genossenschaft als Trägermodell

    Was ist eine Genossenschaft?
    Eine eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Gesellschaftsform, bei der sich Personen
    zusammenschließen, um gemeinsam einen bestimmten Zweck zu fördern. Sie basiert auf
    Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung – sie ist zugleich Eigentümerin und Nutzerin.


    Wie ist die rechtliche Grundlage?
    In Deutschland gilt das Genossenschaftsgesetz (GenG). Es regelt unter anderem, wie
    Mitglieder beteiligt sind, welche Organe es gibt (Vorstand / Aufsichtsrat /
    Generalversammlung) und welche Rechte & Pflichten bestehen.


    Wie ist die Genossenschaft intern strukturiert?
    Typische Organe sind:

    • Generalversammlung (Mitgliederversammlung)
    • Vorstand
    • Aufsichtsrat (sofern die Satzung dies vorsieht)

    Was übernimmt die Genossenschaft konkret?

    • Die Sanierung des Exhauses und die damit verbundenen Kosten
    • Den Betrieb des Exhauses im Sinne der ideellen Inhalte & des Nutzungskonzeptes
    • Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur: Jugendhilfe / Hort /
    • Veranstaltungsräume / Proberäume etc.
    • Finanzverantwortung (Vermietung/Betrieb und Instandhaltung)
    • Mitgliederbeteiligung an Entscheidungen & Gestaltung

    Wie funktioniert das Erbbaurecht?
    Die Stadt vergibt das Exhaus über ein Erbbaurechtsmodell mit langer Laufzeit. Um bei der
    Vergabe als Erbpächterin in Betracht zu kommen, muss die Genossenschaft die Stadt Trier
    beim Interessenbekundungsverfahren mit ihrem Businessplan überzeugen. Die exakten
    Vertragsbedingungen (Laufzeit, Pachtzins etc.) müssen noch ausgehandelt und vertraglich
    festgelegt werden.

    Wem legt die Genossenschaft Rechenschaft ab?

    • den Mitgliedern über die Mitgliederversammlung / Generalversammlung
    • nach außen ggf. der Stadt (über vertragliche Auflagen, Berichtspflichten im
    • Erbbaurechtsvertrag)
    • gemäß gesetzlicher Vorgaben (z. B. Prüfung durch Prüfungsverband gem.
    • Genossenschaftsrecht)

    3. Mitgliedschaft & Beteiligung

    Wie werde ich Mitglied?
    Du unterschreibst eine Beitrittserklärung zur Genossenschaft. Der Beitritt muss in der
    Satzung und in der späteren Ausgestaltung definiert werden (Formular / Erklärung zur
    Gründung oder späterem Beitritt).


    Muss ich Genossenschaftsanteile „kaufen“, um Mitglied zu sein?
    Ja – grundsätzlich wird Mitgliedschaft an den Erwerb / “die Zeichnung“ von
    Genossenschaftsanteilen gekoppelt. Die Anteile werden Teil des Eigenkapitals der
    Genossenschaft und müssen laut Satzung gezeichnet und eingezahlt werden (per
    Einzugsermächtigung).


    Kann ich später Anteile zeichnen oder nachträglich Mitglied werden?
    Ja, das Modell sieht vor, dass nicht nur Gründungsmitglieder, sondern auch später
    interessierte Bürgerinnen beitreten können. Die Satzung muss regeln, wie viele Anteile gezeichnet werden können und unter welchen Bedingungen ein späterer Beitritt möglich ist. Was kostet ein Anteil? Der “Preis“ pro Anteil steht noch nicht fest. Die Höhe sollte jedoch so gestaltet werden, dass möglichst viele Bürgerinnen sich einen Anteil leisten können, wenn auch in Ratenzahlung.
    Er sollte jedoch auch nicht zu niedrig angesetzt werden, da die Finanzierung des
    Bauvorhabens und der Betrieb gewährleistet werden müssen und die Mitgliederzahl mit
    einem entsprechenden Verwaltungsaufwand verbunden ist. Die Höhe des Anteils wird in der
    Satzung bestimmt oder durch die Gründungsversammlung beschlossen. Sobald der Betrag
    festgelegt ist, wird dieser transparent veröffentlicht.


    Ist Ratenzahlung möglich? Wie läuft das ab?
    In der Satzung oder Mitgliederversammlung kann festgelegt werden, dass die Einzahlungen
    auf die Geschäftsanteile auch gestaffelt erfolgen dürfen. Beispiele aus anderen
    Genossenschaften zeigen, dass Ratenzahlung oder zeitlich verteilte Einzahlungen möglich
    sind – d. h. man zahlt z. B. monatlich den Anteil ab. Die exakten Modalitäten müssen
    festgelegt werden (z. B. Laufzeit, Fristen, Sicherheiten).


    Wann wird mein Geld eingezogen (Genossenschaftsanteil und/oder Spende)?
    Im Rahmen der Gründungsversammlung (voraussichtlich März/April 2026) können bereits
    Anteile gezeichnet werden. Auch nach der Gründungsversammlung ist ein Beitritt in die
    Genossenschaft durch die Zeichnung von Anteilen noch möglich, sofern noch Anteile zu
    vergeben sind.
    Nur im Falle des Erfolgs, d. h. dass die gemeinnützige eXhaus-Genossenschaft im
    Interessensbekundungsverfahren der Stadt Trier erfolgreich ist und dieses mit Zustimmung im
    Stadtrat durchläuft, werden die vorweg gezeichneten Anteile bzw. Einzugsermächtigungen der
    potenziellen Genossenschaftsmitglieder eingesetzt und auf das Konto der Genossenschaft
    eingezogen.
    Analog ist die Verfahrensweise bei größeren Spendenbeträgen. Die verbindliche
    Spendenzusage erfüllt den Zweck der Prüfung. Nur im Erfolgsfall, das heißt beim Erwerb der
    Immobilie Exzellenzhaus in Erbpacht von der Stadt Trier, werden verbindlich zugesagte
    Spenden eingelöst.
    Die Zeichnung der Mitgliedsanteile und Spendenzusagen sind somit an klar definierte
    Erfolgsfaktoren geknüpft, die unumstößlich und juristisch eindeutig festgelegt ein Risiko für
    Anteilszeichner*innen und potenzielle Spender ausschließen.
    Kommt der Erwerb der Immobilie in Erbpacht nicht zustande, verfallen die Spendenzusagen
    und Einzugsermächtigungen. Diese werden nach datenschutzrechtlichen Vorgaben
    umgehend vernichtet.

    Was passiert, wenn ich nicht mehr zahlen kann?
    Die Satzung wird Rücktritts-/Kündigungsregelungen sowie Folgen bei Nichtzahlung
    vorsehen. Mögliche Optionen sind z. B. Stundung oder Aussetzen der Rate, aber das hängt
    ganz konkret von der späteren Satzung und Mitgliederversammlung ab.


    Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen oder austreten?
    Ja, Mitglied kann man durch Kündigung beenden – gewöhnlich mit Frist zum Ende eines
    Geschäftsjahres. Unter Genossenschaftsrecht ist z. B. geregelt (§ 65 GenG), dass eine
    Kündigung schriftlich erklärt werden muss und bestimmte Fristen einzuhalten sind.


    Was passiert mit meinem Geld beim Austritt?
    Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird das eingezahlte Geschäftsguthaben (die Anteile) in
    der Regel ausgezahlt – sofern die Satzung das so vorsieht und sofern die Liquidität der
    Genossenschaft dies zulässt. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von Fristen, die ebenfalls in
    der Satzung definiert sind.


    Kann ich Anteile vererben oder übertragen?
    Ja – grundsätzlich ist Vererbung möglich (z. B. Erbengemeinschaft übernimmt Mitgliedschaft
    nach dem Tod, § 77 GenG).
    Die Übertragung auf andere natürliche oder juristische Personen hängt von
    Satzungsvorgaben – Satzung kann Regeln für Zustimmung des Vorstands, maximale Anteile
    erlauben etc.


    Muss ich persönlich bei der Gründungsversammlung anwesend sein?
    Das hängt von der Satzung / Satzungsbeschluss ab. Es ist denkbar, dass auch schriftliche
    Zeichnung oder Vollmacht bzw. Online-Teilnahme erlaubt wird. Das sollte in der
    Gründungsdokumentation geregelt werden.


    Wie oft finden Treffen / Abstimmungen statt?
    In der Regel findet mindestens einmal jährlich eine Generalversammlung statt. Weitere
    Treffen (Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Vorstandssitzungen etc.) können nach Bedarf und
    Satzung einberufen werden.


    Kann ich meine Stimme übertragen / in Vertretung abstimmen?
    Darüber muss die Satzung entscheiden. In manchen Genossenschaften sind Vollmachten
    erlaubt, in anderen nicht. Es sollte transparent geregelt werden.


    Welche Verpflichtungen gehe ich als Mitglied ein?
    Neben der Einzahlung der Geschäftsanteile sind Pflichten z. B. die Einhaltung der Satzung,
    die Teilnahme an Entscheidungen (sofern gewünscht), die Förderung des
    genossenschaftlichen Zwecks und ggf. Mitarbeit in Gremien oder Arbeitsgruppen.


    Kann ich spenden, ohne Mitglied zu sein?
    Ja – grundsätzlich sind auch Spenden möglich. Die Spende ist auch nicht an eine
    Mitgliedschaft gebunden. Die Spendenregelung muss lediglich in der Satzung oder im
    Geschäftsmodell bestimmt werden.

    4. Rechte, Mitbestimmung und Stimmrecht

    Was bedeutet mein Stimmrecht konkret?
    Als Mitglied darfst Du in der Generalversammlung mit abstimmen über Satzungsänderungen,
    Besetzung von Vorstand/Aufsichtsgremium, über Beschlüsse zur Ausrichtung, über
    Genehmigung des Jahresabschlusses etc.


    Wie viele Stimmen habe ich?
    Jedes Mitglied hat eine Stimme (Kopf-Stimmrecht) – unabhängig von der Anzahl der Anteile.
    Gibt es Vorteile bei mehreren Anteilen?
    Nein, die Mitbestimmungsrechte in Abstimmungen bleiben gleich (ein Mitglied = eine
    Stimme).


    Kann ich jemanden bevollmächtigen, für mich abzustimmen?
    Wenn das die Satzung vorsieht, ja – viele Genossenschaften erlauben Vollmachten oder
    Vertretung. Ob das im Exhaus-Modell erlaubt wird, muss in der Satzung geregelt werden.


    Welche Mitgestaltungsmöglichkeiten gibt es neben Abstimmungen?

    • Arbeitsgruppen oder Projektbeiräte
    • Initiativkreise oder Themen-AGs
    • Beteiligung bei Planung, Programmgestaltung oder Budgetempfehlungen innerhalb
      der Genossenschaft

    Wie wird sichergestellt, dass alle Stimmen gehört werden?
    Durch demokratische Verfahren, Transparenzpflichten, Einladung zu
    Mitgliederversammlungen, Verteilung von Informationsmaterial und Arbeitskreise. Die
    Genossenschaft sollte dies in Satzung / Geschäftsordnung aufgreifen.

    5. Finanzen, Risiken und Nachhaltigkeit

    Welche Kosten entstehen für die Genossenschaft?
    Typische Kosten sind: laufende Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung),
    Verwaltungskosten, Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, Personalkosten, Miet-
    oder Pachtzahlungen im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags, Rücklagenbildung.


    Was kostet die Sanierung?
    Die Baukosten bewegen sich laut Einschätzung unseres Bauexpertinnenteams im unteren zweistelligen Millionenbereich. Genauere Informationen erfahren wir jedoch erst, wenn die Stadt Trier die notwendigen Rahmenbedingungen ermittelt hat (Fördermittelgutachten, Denkmalschutz, weitere Baugutachten).

    Wie wird die Sanierung finanziert?

    Durch das Eigenkapital in Form von Genossenschaftsanteilen der Bürgerinnen. In der Regel
    müssen die Bürger*innen mind. 25-30 % des benötigten Gesamtkosten aufbringen.
    Eine zusätzliche Möglichkeit ist die Beteiligung von Unternehmen und Kommunen. Hinzu
    kommen Fördermittel und Zuschüsse von Land / Bund / Stadt sowie Fremdkapital durch
    Darlehen bei ortsansässigen oder überregionalen Banken. Teilweise könnte ein Drittmittel-
    oder Förderprogramm genutzt werden.

    Welche Risiken bestehen?

    • Verzögerungen bei der Sanierung (Baugenehmigungen, Finanzierung)
    • Baukostensteigerungen
    • Unvollständige Beteiligung oder Kapitalzusage von Mitgliedern
    • Nutzungskonflikte
    • Gesunkene Einnahmen, die die Betriebskosten nicht mehr decken
    • Änderung von gesetzlichen Vorschriften oder Auflagen
    • Rechtsrisiken durch Verträge beim Erbbaurecht oder Nutzungskonzept

    Kann das Projekt scheitern? Was passiert dann mit meinem Geld?
    Nur im Falle des Erfolgs, d. h. dass die gemeinnützige eXhaus Genossenschaft im
    Interessensbekundungsverfahren der Stadt Trier erfolgreich ist und dieses mit Zustimmung im
    Stadtrat durchläuft, werden die vorweg gezeichneten Anteile bzw. Einzugsermächtigungen der
    potenziellen Genossenschaftsmitglieder eingesetzt und auf das Konto der Genossenschaft
    eingezogen.
    Analog ist die Verfahrensweise bei Spenden. Die verbindliche Spendenzusage erfüllt den
    Zweck der Prüfung. Nur im Erfolgsfall, das heißt beim Erwerb der Immobilie Exzellenzhaus in
    Erbpacht von der Stadt Trier, werden verbindlich zugesagte Spenden eingelöst.
    Die Zeichnung der Mitgliedsanteile und Spendenzusagen sind somit an klar definierte
    Erfolgsfaktoren geknüpft, die unumstößlich und juristisch eindeutig festgelegt ein Risiko für
    Anteilszeichner*innen und potenzielle Spender ausschließen.
    Kommt der Erwerb der Immobilie in Erbpacht nicht zustande, verfallen die Spendenzusagen
    und Einzugsermächtigungen. Diese werden nach datenschutzrechtlichen Vorgaben
    umgehend vernichtet.
    Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Genossenschaft insolvent gehen würde oder das Projekt
    aus anderen Gründen nicht fortgeführt werden könnte, würden Satzung und
    Genossenschaftsgesetz u. a. die Auszahlung von Geschäftsguthaben bzw. des
    Restvermögens regeln – aber es besteht ein Risiko, dass nicht alle eingesetzten Mittel
    vollständig zurückfließen (abhängig von Rücklagen, Liquidität und vertraglicher Gestaltung).
    Die Geschäftsordnung muss jedoch Absicherungen / Rücklagen vorsehen.

    Wie ist langfristige finanzielle Stabilität sichergestellt?

    • Bildung von Rücklagen
    • Transparente Buchhaltung & Prüfung (Prüfungsverband)
    • Regelmäßige Mitgliedsbeiträge oder Umlagen (falls vorgesehen)
    • Laufende Einnahmen aus Nutzungen (z. B. Raumvermietung im Rahmen des
    • Konzeptes, Cafébetrieb, Veranstaltungsumsätze)
    • Fördermittelstrategien und Partnerschaften sowie Spenden

    6. Zeitplan, Beschlüsse und nächste Schritte

    Was ist bisher von Seiten des Trierer Stadtrats passiert?
    Der Trierer Stadtrat hat am 17.09.25 das Nutzungskonzept beschlossen, das mindestens 1/3
    der Fläche für Jugend- und Kulturarbeit vorsieht. Das Gebäude soll in Erbbaurecht für eine
    lange noch unbestimmte Laufzeit an einen Investor verpachtet werden. Die
    Bürger*innengenossenschaft will selbst als Investor auftreten, um in der zweiten Jahreshälfte
    2026 am Interessenbekundungsverfahren der Stadt Trier mit anschließender Vergabe
    teilnehmen zu können.


    Was ist der aktuelle Stand?
    Aktuell laufen die Vorbereitungen zur Gründung der Genossenschaft: Satzungsentwurf,
    Mitgliedersuche, Abstimmungsstruktur, Infoveranstaltungen und konkrete Planung der
    Gründungsversammlung.


    Welche nächsten Schritte stehen an?

    • Satzung und Businessplan fertig stellen und vom Genoverband prüfen lassen
    • Mitglieder und Ankermieter anwerben
    • Spendenkampagnen
    • Gründungsversammlung ausrufen, bewerben und planen
    • Finanzierung & Förderanträge prüfen (in Kooperation mit der Stadt Trier)
    • am Interessenbekundungsverfahren der Stadt Trier teilnehmen (voraussichtlich 2.
    • Jahreshälfte 2026)
    • Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt verhandeln / abschließen
    • Beginn der Sanierungsplanung und der Betriebsvorbereitung

    Wann wird die Genossenschaft offiziell gegründet? Wann findet die
    Gründungsversammlung statt?

    Ein konkretes Datum ist noch nicht festgelegt. Es hängt ab von verschiedenen Faktoren:

    • Wann hat die Stadt Trier die Vergabeunterlagen fertig (Fördermittelgutachten, Verkehswert und Erbauzins Ermittlung, Baugutachten etc.)?
    • Wann wird das Interessenbekundungsverfahren der Stadt Trier konkret stattfinden?

    Der Genoverband hat uns jedoch folgende Möglichkeit genannt: Wir können eine sogenannte
    „Genossenschaft in Gründung“ ins Leben rufen und diese erst zu einem späteren Zeitpunkt
    ins Genossenschaftsregister eintragen lassen (erst mit der Eintragung produziert die eG
    Kosten). Die Versammlung dazu wird voraussichtlich im März/April 2026 stattfinden

    7. Mitmachen, Spenden, Unterstützen

    Wie kann ich helfen – auch ohne Mitglied zu sein?

    • Teilnahme an Arbeitsgruppen (z. B. Planung, Öffentlichkeitsarbeit)
    • Mitorganisation von Veranstaltungen oder Info-Terminen
    • Öffentlichkeitsarbeit (weiterempfehlen, Flyer verteilen, lokalen Netzwerken
    • Bekanntheit geben)
    • Betreuung von Infoständen und Mitmachaktionen für Jugendliche

    Kann ich spenden, ohne Mitglied zu sein?
    Ja – das ist denkbar und sinnvoll. Eine Spende kann unabhängig von Mitgliedschaft erfolgen;
    sie sollte im Finanzierungskonzept berücksichtigt sein und transparent gemacht werden.


    Welche ehrenamtlichen Aufgaben wird es später geben, wenn das Exhaus saniert ist?

    • Unterstützung bei Projekt-AGs (z. B. Planung Räume, Programmgestaltung)
    • Veranstaltungsbetreuung, Kommunikation / Social Media, Fundraising
    • Betreuung von Proberäumen oder Betreuung des Jugendcafés

    Wie kann ich mich an der Gründung beteiligen?
    Du kannst Mitglied werden, an Vorbereitungstreffen teilnehmen, im Arbeitskreis
    „Genossenschaftsgründung“ mitarbeiten und Informationstreffen besuchen.


    Gibt es ein Mindestalter, um einen Genossenschaftsanteil zeichnen zu dürfen?
    Ab welchem Alter jemand bei einer konkreten Genossenschaft Anteile zeichnen darf, hängt
    von der jeweiligen Satzung ab. So werden in der Satzung des Leutkircher Bürgerbahnhof eG
    „natürliche Personen“ als potenzielle Mitglieder ausdrücklich genannt, mit einem weiteren
    Beisatz neben Unterschriften für gesetzliche Vertreter: „Sollte der Beitretende/das Mitglied
    minderjährig sein, stimme ich seiner Beitritts-/Beteiligungserklärung hiermit zu.“ Das heißt,
    formal gesehen können sogar Kinder und Jugendliche Mitglied werden, jedoch mit
    Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (wie Eltern).

    Wo bekomme ich aktuelle Informationen?
    Über die Webseite des Aktionsbündnisses „Exhaus bleibt“ (https://exhaus-bleibt.de),
    Infoveranstaltungen, ggf. Aushänge in Stadtteilen und soziale Medien. Auch kannst du den
    monatlichen Newsletter abonnieren, indem du uns eine Mail schreibst an info@exhaus-
    bleibt.de. Die neue Homepage https://exhaus-eg.de ist derzeit in Aufbau.

    Wie bleibe ich informiert und eingebunden?

    • Teilnahme an Newsletter-Verteiler
    • Folge unserem Instagram-Kanal (@exhausbleibt)
    • Komme zu den Infoveranstaltungen und offenen Treffen
    • Mitgliederversammlungen / Arbeitsgruppen
    • Mitwirkung bei Öffentlichkeitsaktionen

    8. Vision & Wirkung

    Warum lohnt sich eine Mitgliedschaft?
    Weil man Teil einer echten Bürger*inneninitiative wird, die aktiv Kultur, Jugendarbeit und
    Gemeinschaft stärkt – langfristig, demokratisch und nachhaltig. Man trägt Verantwortung,
    bekommt Mitbestimmung und kann gestalten, statt nur zu konsumieren.


    Was bedeutet das Exhaus für Trier?
    Es kann ein Leuchtturmprojekt sein für städtische Erneuerung, soziale Teilhabe und
    kulturelle Vielfalt – ein Ort, der Jugendlichen und Kreativen Raum gibt und das
    nachbarschaftliche Miteinander stärkt.


    Welche Wirkung soll das Projekt entfalten?
    Langfristig: mehr Teilhabe für junge Menschen, kreative Angebote, Stärkung
    zivilgesellschaftlicher Strukturen, Schaffung eines beständigen Ortes für Kultur, Begegnung
    und Innovation – über Generationen hinweg.


    Wie unterscheidet es sich von rein staatlichen oder kommerziellen Modellen?
    Im Gegensatz zu rein kommerziellen Betreibern entsteht keine Gewinnmaximierung, sondern
    Zweckorientierung. Im Unterschied zu rein staatlichem Betrieb ist die Genossenschaft
    autonom, mit Bürgerbeteiligung, Flexibilität und Identifikation durch ihre Mitglieder.

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